Beamter

Beamter
Staatsdiener

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Be|am|ter [bə'|amtɐ], der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte, Be|am|tin [bə'|amtɪn], die; -, -nen:
Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
die höheren Beamten; ihm als Beamten/(seltener) Beamtem; die Meinung anderer Beamter/der anderen Beamten.
Zus.: Finanzbeamter, Finanzbeamtin, Polizeibeamter, Polizeibeamtin.

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Be|ạm|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Inhaber eines öffentl. Amtes, entweder im Staatsdienst (Staats\Beamter) od. im Dienst einer sonstigen Körperschaft öffentlichen Rechts ● politische Beamte bestimmte höhere Ministerialbeamte, wie z. B. Staatssekretäre und Ministerialdirektoren; er arbeitet als Beamter im einfachen, mittleren, höheren, gehobenen Dienst

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Be|ạm|ter, der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte [subst. aus veraltet beamt, Kurzf. von beamtet]:
Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) od. im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht u. ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
ein kleiner B.;
politischer B. (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- od. Landesregierung stehen muss u. der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann);
die höheren Beamten;
sämtliche Beamten /(auch:) Beamte;
tüchtigem Beamten/(veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen;
ihm als Beamten/(seltener) Beamtem;
die Ernennung städtischer B./(veraltend:) Beamten;
er war erst drei Monate B. auf Probe.
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.

Universal-Lexikon. 2012.

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